Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen (Pharmakovigilanz)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) umfasst die Aktivitäten, die zur Überwachung, zur Beurteilung, zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Wirkungen in Verbindung mit der Nutzung von Arzneimitteln beim Menschen dienen.

Diese fortlaufende Überwachung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdienstleistern und den Patienten. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen sind insbesondere verpflichtet, jede Nebenwirkung zu melden, die möglicherweise auf ein Arzneimittel zurückzuführen ist und von der sie Kenntnis haben. Die anderen Gesundheitsdienstleister und Patienten können Nebenwirkungen ebenfalls melden.

Dieses System dient der Einholung von hilfreichen Informationen über Risiken, die Arzneimittel für die Gesundheit von Patienten und die öffentliche Gesundheit im Allgemeinen bergen. Es ermöglicht die Überwachung des sicheren und ordnungsgemäßen Gebrauchs von Arzneimitteln, die bestmögliche Information von Patienten und Gesundheitsdienstleistern sowie die fortlaufende Sicherstellung eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses für die Patienten.

Diese Informationen betreffen insbesondere die Nebenwirkungen, die bei Menschen in den folgenden Fällen auftreten:

  • beim Gebrauch eines Arzneimittels gemäß seiner Marktzulassung;
  • bei einem Gebrauch entgegen den Bestimmungen der Marktzulassung;
  • bei einer berufsbedingten Exposition.

Sie betreffen ebenfalls eine Reihe von besonderen Situationen mit oder ohne entsprechende(n) Nebenwirkungen wie Medikationsfehler, Missbrauch, unsachgemäßer Gebrauch, Überdosierung, Verwendung ohne Marktzulassung, versehentliche Exposition oder Exposition während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.

Diese Informationen sind Gegenstand einer wissenschaftlichen Beurteilung, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Vorbeugung oder Verminderung der Risiken aus dem Arzneimittelverbrauch.

Zielgruppe

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen sind zur Meldung mutmaßlicher Nebenwirkungen von Arzneimitteln verpflichtet.

Die anderen Gesundheitsdienstleister und Patienten können Meldungen vornehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Die Abteilung Pharmazie und Medikamente (Division de la pharmacie et des médicaments) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) ist die für die Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde in Luxemburg und arbeitet mit dem Pharmakovigilanzzentrum von Nancy/Lothringen, Frankreich, zusammen.

Die pharmazeutischen Labore als Inhaber der Marktzulassungen von Arzneimitteln sind zur Umsetzung eines Pharmakovigilanzsystems verpflichtet.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Meldung

Um ein mutmaßliches unerwünschtes Ereignis in Verbindung mit einem Arzneimittel zu melden, steht allen Gesundheitsdienstleistern das Formular zur Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen zur Verfügung. Dieses Formular kann auch von Patienten verwendet werden.

Es kann per E-Mail, Post oder Fax an das Regionale Pharmakovigilanzzentrum in Lothringen und/oder an die Gesundheitsbehörde übermittelt werden.

Die Gesundheitsdienstleister und die Patienten können mutmaßliche Nebenwirkungen auf jede andere Weise melden, indem sie das Regionale Pharmakovigilanzzentrum in Lothringen oder die Abteilung Pharmazie und Medikamente der Gesundheitsbehörde direkt kontaktieren.

Es steht ihnen ebenfalls frei, die Pharmakovigilanzabteilung des pharmazeutischen Labors zu kontaktieren, das für die Markteinführung des/der betreffenden Arzneimittel(s) verantwortlich ist.

Datenschutz

Die Datenschutzhinweise, in denen erläutert wird, wie die personenbezogenen Daten im Rahmen der Pharmakovigilanz-Meldungen verarbeitet werden, können hier in französischer Sprache (Französisch, Pdf, 462 KB) eingesehen werden.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Für das unten stehende PDF-Dokument: Klicken Sie anstatt mit der linken mit der rechten Maustaste auf den Link. Wählen Sie im erscheinenden Menü den Befehl „Ziel speichern unter...“: Das Dialogfeld „Speichern unter“ wird angezeigt, und Sie können die Datei auf der Festplatte speichern. Starten Sie dann das Programm Acrobat Reader und öffnen Sie die Datei, die auf Ihrer Festplatte gespeichert ist (das dynamische PDF-Formular).

Wenn Sie Probleme beim Herunterladen des dynamischen PDF-Formulars haben, können Sie auch das Word-Formular für Gesundheitsdienstleister ausfüllen.

Die Datenschutzhinweise, in denen erläutert wird, wie die personenbezogenen Daten im Rahmen der unten stehenden Formulare verarbeitet werden, können hier in französischer Sprache (Französisch, Pdf, 462 KB) eingesehen werden.

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Pharmazie und Medikamente

Regionales Pharmakovigilanzzentrum Nancy

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Meldepflicht für Infektionskrankheiten

Links

Weitere Informationen

Pharmacovigilance

sur Sante.lu

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.