Sein Petitionsrecht bei der Abgeordnetenkammer ausüben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Eine Petition ist ein Gesuch einer Privatperson oder einer Gruppe von Privatpersonen an die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés), um eine Entscheidung zugunsten des von ihr vertretenen kollektiven Interesses herbeizuführen.

Das Petitionsrecht ist eines der Grundrechte jedes Bürgers. Es ist in der luxemburgischen Verfassung verankert.

Es gibt 2 Arten von Petitionen:

  • die einfache Petition: in Papierform;
  • die öffentliche Petition: online oder in Papierform.

Die Abgeordnetenkammer akzeptiert keine Petition, die sich auf individuelle Interessen bezieht.

Die Unterschiede zwischen einer öffentlichen Petition und einer einfachen Petition bestehen darin, dass im Falle der einfachen Petition:

  • das Einholen elektronischer Unterschriften nicht möglich ist; und
  • keine öffentliche Debatte vorgesehen ist.

Zielgruppe

Jeder Bürger hat das Recht, eine Petition an die Abgeordnetenkammer zu richten.

Um eine öffentliche Petition einzureichen, muss die Person, egal ob gebietsansässig oder nicht, jedoch:

  • mindestens 15 Jahre alt sein;
  • im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) eingetragen sein: das heißt über eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) verfügen.

Eine Vereinigung kann ebenfalls eine öffentliche Petition einreichen.

Die Parlamentsverwaltung behält sich das Recht vor, die Identität des/der Petenten im RNPP zu überprüfen.

Vorgehensweise und Details

Einfache Petition

Einreichung einer einfachen Petition

Der Bürger oder die Gruppe von Bürgern muss die einfache Petition schriftlich an den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer richten. Die Petition kann in luxemburgischer, deutscher oder französischer Sprache verfasst sein.

Der Petent kann:

  • die Petition eigenhändig bei einem im Voraus vereinbarten Termin in der Abgeordnetenkammer überreichen;
  • seine Petition per E-Mail an petition@chd.lu senden;
  • seine Petition per Post an die folgende Adresse senden:

An den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer
23, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg

Der Petent / jeder Petent muss:

  • die Petition unterzeichnen; und
  • seine(n) Nachnamen und seine Vornamen sowie seinen Wohnsitz leserlich angeben.

Bearbeitung einer einfachen Petition

Die einfache Petition wird vom Petitionsausschuss geprüft, der befugt ist:

  • den zuständigen Minister um eine Stellungnahme zu ersuchen;
  • die Petition an einen anderen Ausschuss weiterzuleiten;
  • einen anderen Ausschuss um Stellungnahme zu ersuchen;
  • den/die Petenten im Rahmen einer seiner Sitzungen anzuhören;
  • alle von der Petition betroffenen Organe oder Sachverständigen einzuladen;
  • im Rahmen der Bearbeitung der Petition Ortsbegehungen vorzunehmen.

Der Petent wird per Post über die Vorgehensweise des Petitionsausschusses informiert.

Öffentliche Petition

Einreichung einer öffentlichen Petition

Die Petition ist wie folgt einzureichen:

  • unter Verwendung des elektronischen Formulars; oder
  • unter Verwendung des Papierformulars.

Die Petition kann in luxemburgischer, deutscher oder französischer Sprache verfasst sein.

Eine öffentliche Petition muss die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:

  • Sie muss von allgemeinem und nationalem Interesse sein: Sie verfolgt einen Zweck, der allen Bürgern dient. Individuelle Interessen sind ausgeschlossen.
  • Sie darf nicht gegen die moralischen Grundsätze verstoßen: Sie darf keinen gewaltsamen, beleidigenden, rassistischen, homophoben usw. Inhalt haben.
  • Sie darf kein Thema behandeln, das bereits im Laufe der vergangenen 12 Monate eingereicht wurde.

Prüfung einer öffentlichen Petition

Der Petitionsausschuss prüft den Antrag. Im Falle einer befürwortenden Stellungnahme des Petitionsausschusses erteilt die Konferenz der Präsidenten gegebenenfalls anschließend ihre Zustimmung, damit die Petition auf der Website der Abgeordnetenkammer veröffentlicht wird.

Erfüllt die Petition die Zulassungskriterien nicht, wird der Antrag abgelehnt.

Mangelt es dem Antrag an Genauigkeit, kann der Petitionsausschuss den Petenten um zusätzliche Erläuterungen bitten. Der Petent muss binnen eines Monats auf dieses Ersuchen antworten. In Ermangelung einer Antwort wird der Petitionsantrag abgelehnt.

Ist der Antrag unzulässig, wird die Petition wie eine einfache Petition bearbeitet.

Bearbeitung einer öffentlichen Petition

Die zulässige öffentliche Petition wird veröffentlicht und kann auf der Website der Abgeordnetenkammer unterschrieben werden. Der Petent hat 42 Tage, um Folgendes einzuholen:

  • elektronische Unterschriften; und/oder
  • Unterschriften auf Papier mittels des Formulars, das dem Petenten von der Parlamentsverwaltung bereitgestellt wird.

Gleichzeitig wird ein Diskussionsforum betreffend die Petition auf der Website der Abgeordnetenkammer eröffnet.

Sobald eine öffentliche Petition von 4.500 Personen unterschrieben wurde, wird eine öffentliche Debatte im Beisein von folgenden Personen veranstaltet:

  • maximal 6 Petenten; und
  • dem zuständigen Minister.

Diese Debatte wird auf Chamber TV übertragen. Die Öffentlichkeit ist zu der Sitzung zugelassen.

Der Petitionsantrag wird wie eine einfache Petition bearbeitet, wenn:

  • der öffentliche Charakter nicht anerkannt wird; oder
  • der Schwellenwert von 4.500 Unterschriften nicht erreicht wird, dies jedoch vorbehaltlich der Zustimmung des Petenten. Diese Zustimmung muss binnen eines Monats ab der entsprechenden Anfrage seitens des Petitionsausschusses erfolgen.

Beteiligung an einer öffentlichen Petition

Eine öffentliche Petition kann von jeder Person unterzeichnet werden, die:

  • mindestens 15 Jahre alt ist;
  • im RNPP eingetragen ist.

Die Parlamentsverwaltung behält sich das Recht vor, die Identität der Unterzeichner im RNPP zu überprüfen.

Die Petition kann nur einmal unterzeichnet werden. Doppelte Unterschriften werden gelöscht.

Unterzeichnen der Petition anhand eines elektronischen Formulars

Eine Person kann eine Petition anhand des von der Abgeordnetenkammer zur Verfügung gestellten Online-Formulars unterzeichnen.

Der Name, die Vornamen und der Wohnort des Unterzeichners werden nicht auf der Website der Abgeordnetenkammer veröffentlicht, es sei denn, der Unterzeichner entscheidet sich anders. Diese Entscheidung ist bei der Unterzeichnung der Petition zu treffen.

Die von den Unterzeichnern angegebenen Daten werden bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf EDV-Träger gespeichert.

Unterzeichnen der Petition anhand eines Formulars in Papierform

Eine Person kann eine Petition anhand des von der Parlamentsverwaltung zur Verfügung gestellten Formulars in Papierform unterzeichnen. Dieses Formular enthält folgende Angaben:

  • die Nummer und den Titel der Petition;
  • die Bedingungen betreffend das Eingangsdatum des Formulars.

In diesem Fall werden die Unterschriften nicht auf der Website der Abgeordnetenkammer veröffentlicht.

Einsicht in laufende Petitionen

Einfache und öffentliche Petitionen können auf der Petitionsseite der Abgeordnetenkammer eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann dort eine Liste vergangener und laufender Petitionen finden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abgeordnetenkammer von Luxemburg

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