Der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung Verstöße melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) einen Assistenten auf MyGuichet.lu online gestellt, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung Meldungen von Hinweisgebern zu sammeln.

Die AED wurde durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zur zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Hinweisen bezüglich der Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Angelegenheiten ernannt, die Kraft des geänderten Gesetzes vom 10. August 2018 über die Organisation der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung in ihre Zuständigkeit fallen.

Erläuterungen und Empfehlungen zur Einreichung von Meldungen bei der AED über die Plattform MyGuichet.lu finden Sie auf der Website der AED.

Zielgruppe

Hinweisgeber, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext erhalten haben (derzeitiges, ehemaliges oder zukünftiges Arbeitsverhältnis), einschließlich:

  • Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
  • Selbstständige;
  • Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder sowie der Freiwilligen und bezahlten oder unbezahlten Praktikanten;
  • Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.

Ebenfalls betroffen sind:

  • Mittler (natürliche Person, die einem Hinweisgeber vertraulich hilft);
  • Dritte, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen und Repressalien erleiden könnten, wie zum Beispiel Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers;
  • juristische Personen, die im Eigentum des Hinweisgebers stehen, für die er arbeitet oder mit denen er berufliche Verbindungen unterhält;
  • Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder offengelegt haben, anschließend jedoch identifiziert wurden und Repressalien erleiden;
  • Personen, die bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Verstöße melden.

Nicht betroffen sind:

  • Meldungen von Verstößen gegen die nationale Sicherheit;
  • Hinweisgeber, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
    • die ärztliche Schweigepflicht;
    • das Anwaltsgeheimnis;
    • das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
    • das richterliche Beratungsgeheimnis;
    • das Strafprozessrecht.

Vorgehensweise und Details

Jeder, der Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden möchte, die in den Zuständigkeitsbereich der AED fallen, kann sich in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache an die AED wenden:

  • über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • per E-Mail an die Adresse AED.Alerte@en.etat.lu;
  • per Post an die Postanschrift der AED:

Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
à l’attention du/de la chargé(e) des signalements
BP 31
L-2010 Luxembourg;

  • per Telefon unter der Nummer: (+352) 247 80385.

Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.

Dieser externe Meldekanal der AED gewährleistet die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen haben nur bestimmte Mitarbeiter der AED Zugang, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind.

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.

Als öffentliche Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist die AED zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihr in ihrer Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher obliegen.

Für alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die AED lesen Sie bitte auf der Website der AED die spezifische Unterseite mit dem Datenschutzhinweis.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung – Meldungen

Meldeamt für Hinweisgeber

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 16 mai 2023

    portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.

  • Loi modifiée du 10 août 2018

    portant organisation de l'Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA

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