Kfz-Steuer für große Familien oder Personen mit Behinderung

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg ist für das Führen eines Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Verkehrswegen eine Steuer zu entrichten.

Wussten Sie, dass bestimmten Personen aufgrund ihrer Familiensituation oder ihrer Gesundheit eine Ermäßigung der Steuer gewährt werden kann, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen?

Sie haben Anspruch auf eine Teilerstattung der Steuer, wenn:

  • Ihre Familie eine große Familie ist und aus mindestens 5 Personen besteht;
  • Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben; und
  • Ihr Auto in Luxemburg zugelassen ist.

Sie haben Anspruch auf eine vollständige Befreiung von der Steuer, wenn:

  • Sie Inhaber eines Behindertenausweises der Kategorie B oder C oder kriegsversehrt sind und Ihr Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist; oder
  • Ihr Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist und Sie für den Unterhalt einer behinderten oder kriegsversehrten Person aufkommen, die in Ihrem Haushalt lebt.

Anträge auf Teilerstattung können entweder über ein Formular, das per Post an das Umweltamt zu senden ist, oder online über Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu eingereicht werden. Die Erstattung kann unter bestimmten Bedingungen bis zu 125 Euro für ein einziges Fahrzeug pro Haushalt und pro Jahr betragen.

Anträge auf vollständige Befreiung sind per Post an die Zentralkasse der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zu richten, wobei das dafür vorgesehene Formular zu verwenden ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Informationsseite.